Bezug nehmen auf die veröffentlichen Mitteilung des DRV vom 12.04.2021
"Leider ist auch die Lage des Deutschen Rugby Verbands weiterhin unklar und unsicher. Nachdem die DRV Mitglieder auf dem aDRT im Juli 2020 eine Stimmenmehrheit für eine Sonderumlage für die Jahre 2020 und 2021 gestimmt hatten, schienen wir einen gesicherten Finanzrahmen zu haben."
Möchten wir Euch folgendes mitteilen:
Von einer gesicherten finanziellen Lage des DRV nach dem umstrittenen aDRT auszugehen, ist schon grob fahrlässig.
Warum grob fahrlässig? Die Fakten:
- 10 Landesvertretungen haben den DRV vor dem aDRT, in einem offenen Brief, auf die rechtliche Anfechtbarkeit der zu treffenden Beschlüsse hingewiesen.
- Ein stimmberechtigtes Mitglied hat auf dem aDRT in Heusenstamm am 18.07.2020 zu Protokoll gegeben, dass seiner Auffassung nach, alle getroffenen Beschlüssen unwirksam sind, da nicht rechtswirksam eingeladen wurde (der DRV verweigerte die Aufnahme dieser Äußerung in das Protokoll).
- Der DRV wollte die digitale Aufzeichnung des aDRT auf die Homepage stellen und hat dies trotz Zusage und Nachfrage nicht getan.
- Dem in zahlreichen Punkten beanstandeten Protokoll wurde vom DRV nicht abgeholfen.
- Der DRV hat nach erfolgter Rechnungsstellung der Umlage einen rechtlich begründeten Einspruch von diversen Mitgliedsvereinen aus ganz Deutschland erhalten.
- 16 Mitgliedsvereine des DRV haben um einen offenen Dialog mit Blick auf die Sonderumlage gebeten.
Nach Monaten der Versuche, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, wurde aus den Kreisen der 16 Mitgliedsvereine das DRV Schiedsgericht zur verbandsinternen rechtlichen Klärung angerufen -übrigens im Dialog und im Einvernehmen mit dem DRV-. In diesem, nun internen Verfahren, wurde der DRV zu Stellungnahme bis zum 31.03.2021 gebeten. Diese Frist wurde nun wieder für den DRV bis zum 19.04.2021verlängert, da er nicht fristgerecht antworten konnte und darum gebeten hatte.
Weiter ist interessant, dass der Versammlungsleiter des aDRT vom 18.07.2020 Herr Heinz-Jürgen "Chippy" Seip nun auch beteiligt in der Urteilsfindung des Schiedsgerichtes ist. Es handelt sich hier klar um einen Interessenkonflikt, auf den das Präsidium bereits in einer Videokonferenz am 05.03.2021 vor ca. 45 Zuhörern hingewiesen wurde.
Das Präsidium